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    Die Höhe der Heimkosten hängt von der Pflegestufe ab. Die Pflegestufe legt die Pflegekasse fest.

    Dazu erfolgt eine Begutachtung durch den "Medizinischen Dienst der Kassen" (MDK).

    Diese Preisliste ist unverbindlich und gültig seit dem 01.01.2010.
    (EUR) Stufe 0 (K) Stufe 0 (G) Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
    1. Allgemeine Heim- bzw. Pflegekosten (1)
    633,95  786,05  1.333,61  1.713,86  2.215,79 
    1. Unterkunft und Verpflegung
    599,27 
    1. Investitionskosten
    272,87 
    Summe der monatl. Heimkosten 1.506,09  1.658,19  2.205,75  2.586,00  3.087,93 
    abzgl. Anteil der Pflegekasse 0,00  0,00  - 1.023,00  - 1.279,00  - 1.510,00 
    Rest = Anteil des Bewohners 1.506,09  1.658,19  1.182,75  1.307,00  1.577,93 

    (1) In den Allgemeinen Heim- bzw. Pflegekosten ist ein Ausgleichsbetrag von 0,84 EUR/Tag für die Ausbildung von examinierten Altenpflegern/innen enthalten. Dieser Betrag wurde vom "Kommunalverband für Jugend und Soziales" für das Jahr 2010 festgelegt.