Die Pflegestufen
Wenn die Pflegekasse ihren Anteil an den Kosten eines Pflegeplatzes übernehmen soll, ist es Voraussetzung, dass man eine Pflegestufe hat. Das ist auch im APH Emmaus so. Eine Pflegestufe sollte bei Einzug vorliegen, bzw. bereits beantragt sein.
Wie kommt man nun bei Pflegebedürftigkeit zu einer Pflegestufe?
Es genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen Kranken- und Pflegekasse. Die Pflegekasse beauftragt dann den "Medizinischen Dienst der Kassen" (MDK), die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Der MDK ist eine unabhängige Institution mit geschultem medizinischen und Pflegepersonal.
Bei einem Besuch in der Häuslichkeit des Antragstellers oder im Pflegeheim stellen die Mitarbeiter des MDK anhand festgelegter Kriterien den jeweiligen Schweregrad des Hilfebedarfs fest. Ein Bericht wird an die zuständige Pflegekasse weitergeleitet.
Die Pflegekasse ihrerseits legt anhand dieses Berichtes die Pflegestufe fest. Die Pflegestufe enthält eine gesetzlich festgelegte Definition zu den Leistungen, die eine Einrichtung oder Pflegeperson zu erbringen hat. Außerdem ergibt sich aus der Pflegestufe der monatliche Betrag, welchen die Pflegekasse dem Leistungserbringer erstattet.
Der Weg zur Pflegestufe:
1.
der Antrag an
die Pflegekasse
2.
die Begutachtung durch
den MDK
3.
die Pflegestufe legt fest
die Pflegekasse
4.
die Mitteilung erfolgt
an den Bewohner
5.
die Leistung erbringt
die Einrichtung
Die Pflegestufen:
0 (K)
= nicht pflegebedürftig - kein Hilfebedarf
(G)
= nicht pflegebedürftig - geringer Hilfebedarf
1 = pflegebedürftig
2 = schwer pflegebedürftig
3 = schwerst pflegebedürftig
H = Härtefall